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Forum: Multimedia & Telekommunikation

GIS fürs Internet

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Naddy

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Wiener Mitglied

GIS fürs Internet
Zitat:
113 Euro GIS-Gebühr für ein Laptop
Wiener besitzt weder Fernseher noch Radio, sein Notebook hat keine TV-Karte und trotzdem soll nun Rundfunkgebühr zahlen

Ein 37-jähriger Wiener staunte nicht schlecht, als vor einigen Tagen ein Bescheid des "Gebühren Info Service" - kurz GIS - im Postkasten lag. 113 Euro Fernsehgebühr müssen gezahlt werden, obwohl weder Fernseher noch Radio im Haushalt verfügbar sind. Der Grund: Der Mann besitzt ein Notebook - wenn auch ohne TV-Karte - aber das spielt scheinbar keine Rolle.

Laptop ist gleich Fernseher

Laut einer Meldung des Kurier hatte der EDV-Techniker, der ganz bewusst auf Radio und Fernseher verzichtet, vor einigen Wochen das Informationsblatt des GIS - Betreff: "Nach-Anmeldung von TV und Radio", das in seinem Postkasten lag, korrekt ausgefüllt. Mit dem Hinweis, dass sich weder Radio noch TV - und auch keine TV-Karte im Laptop - im Haushalt finden würden.

113 Euro

Bei einer GIS-Kontrolle im Mai wies ein GIS-Mitarbeiter, laut Medienbericht, "barsch auf seinen Laptop hin". Nun erfolgte die Zustellung des Bescheids mit der Aufforderung 113 Euro Rundfunkgebühr zu zahlen. Die Begründung der GIS lautete, dass mit Breitband-Internet übers Netz Radio- und TV-Programme empfangen werden können.

GebührenzahlerInnen

Die Problematik der DVB-T-Empfänger beziehungsweise der grundsätzlichen Möglichkeit auch ohne Zusatzgeräte Radio oder TV auf seinem Notebook zu empfangen, ist bei der GIS kein unbekanntes. Allerdings auch wahrlich kein eindeutiges. Einfach macht man es sich insofern, als die Problematik bei "normalen" GebührenzahlerInnen ignoriet wird: Wer TV und Radio angemeldet hat, darf zusätzlich auch über seinen Laptop schauen. Beim Fernsehen über das Handy werden überhaupt keine Gebühren eingehoben, was angesicht der Einstellung gegenüber Notebook-NutzerInnen etwas seltsam anmutet.

Hotelerie und Tourismus

Noch problematischer könnte es in Zukunft für das Hotelgewerbe werden. Eine Analogie wie bei den Privathaushalten gibt es derzeit noch nicht. Es bleibt also abzuwarten, wie man in Zukunft mit dieser Thematik umgehen will.

Rechtliches

Wie der Kurier weiter berichtet, zeigt man sich bei der GIS wenig einsichtig und beharrt auf der Bezahlung der Gebühren. Der entsprechende Passus im Rundfunkgebühren-Gesetz, auf den sich die GIS beruft, definiert den Terminus Technicus der "RUndfunkempfangseinrichtung" mehr als vage. Aus dem Medien-Ministerium heißt es, dass man keine eigene Gebühr für Computer einführen wolle, was das Finanzministerium darüber denkt ist noch nicht klar, und für dieses arbeiten die Vollzugsbeamten.(red)

Quelle: derStandard.at

Naja eh nix neues.. bei mir sinds letztes Jahr auch gleich im Jänner oder Februar an der Tür gestanden...

hab ihnen auch gesagt, hab kein TV und kein Radio... dann fragts mich auf einmal ob ich PC und Internet habe...

ich so ja... aber das ist ja nicht gis-pflichtig...

tja ich wurde besserem belehrt.. weil es anscheinend genau seit letztem Jahr neu ist... wundert mich nur das es erst jetzt in die Medien gekommen ist...

Höre aber zum ersten Mal das es nur in kombination mit Breitbandinternet gilt... weil dann hätte es ab dem Zeitpunkt wo ich nur Hui gehabt habe nicht gegolten... glaub ich muss mal bei denen anklopfen und reklamieren *G*

Zuletzt bearbeitet von Naddy am 26.07.2008 13:10

Ich habe einen Schatz gefunden ... und er trägt deinen Namen
So wunderschön und wertvoll... Und mit keinem Geld der Welt zu bezahlen
(c) Silbermond

26.07.2008 13:09

(BadBoy)

also ich habe schon letztes jahr in einen beitrag gesehen das sie von einer studentin gebühren verlangt haben.obwohl sie weder einen fernseher,radio o einer Tv karte im pc besitze.man habe sie regelrecht darüber informiert das es egal sei ob sie eine tvkarte in ihren pc besitze o nicht.es zählt alleine die möglichkeit das sie schauen könnte und das alleine zählte für sie.
wenn ich erlich bin zahlen wir zuviel,für viel blödsinn im tv.
27.07.2008 13:05

(halu)

insiderinfos
gemäss §1 rundfunkgebührengesetz ist jede technische vorrichtung mit der rundfunkprogramme (ob radio oder fernsehen) optisch und/ oder akustisch
wiedergegebene werden kann meldepflichtig. betroffen sind nur standorte, also
gebäude (mindestens 3 wände und ein dach), mobile geräte (zB autoradios) sind von der meldepflicht nicht umfasst. daher auch keine handies oder notebooks mit
free to air - internetverbindung.
anders ist der fall bei breitbandverbindungen (am standort), hier geht die GIS von einer meldepflicht für radioempfang aus weil orf-radio-programme per internet gestreamt werden und somit unter den tatbestand der meldepflicht fallen.
bei tv-karten und aon-tv ist der fall klar!
eine radiomeldung kostet zwischen 5-6 euro/monat. je nach bundesland.

diese regelung entspricht dem gesetz und wird entsprechend betrieben. das ganze gejammere wie ungerecht manche das empfinden ist irrelevant; ganz abgesehen davon dass es auch andere gesetzliche regelungen gibt die prinzipiell hinterfragungswürdig sind.

aber an gesetze muss man sich nun mal halten, so funktioniert das system!

und mal ehrlich: wollen wir uns NUR deutsche sender anschauen? ist ja eine schreckliche vorstellung ...
nur weil man paranoid ist heißt es noch lange nicht daß man nicht verfolgt wird
29.07.2008 15:23