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Forum: Beruf & Bildung

Familienbeihilfe

AutorBeitrag

(Megaherz)

Familienbeihilfe
Studenten dürfen ja Familienbeihilfe beantragen. Aber das Ganze hat das Gnaze beschränkungen! Die Höhe beträgt 200 ¤ im Monat!
1. Man muss unter 26 sein.
2. Man muss im Jahr 8 SWSt an Erfolg nachweisen. (Können auch nachgebracht werden)
3. Man darf maximal 2x die Studienrichtung wechseln. ABER und das is die Frechheit: Das muss innerhalb der ersten 2 Semester eines Studiums passiern ansonsten verliert man die Beihilfe für immer.

Also alles nicht so einfach!

Man kann auch noch andere Beihilfen mit ähnlichen Auflagen beantragen, aber da mach ich mich noch schlau weil die mich nicht so betreffen!
08.01.2004 00:36

Naddy

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Wiener Mitglied

das man einen Studienerfolg nachweisen muß find ich absolut richtig.
was glaubst wieviele dann noch inskribieren würden, nur wegen der Beihilfe, ohne aber was dafür zu tun.
Das mit dem 2x Studienrichtung wechseln innerhalb der ersten 2 semester finde ich auch korrekt. weil ein student in einem alter sein soll, wo er auch weis was er will. und das soll er durchziehen.
das man neue interessen entdecken kann ist logisch und das man auch mal vielleicht die studienrichtung wechselt ... dafür ist auch diese regelung.
aber wie oft willst denn deine studienrichtung wechseln?
sozusagen jedes studium einmal ausprobieren? und dann entscheiden?
studium ist kein kindergarten wo ich mal ein spiel ausprobier nach dem anderen und mich dann erst festlege was ich spielen will.
es geht dabei um deine zukunft, um deine ausbildung, die du später auch beruflich verwenden willst.

klar ich selbst studiere nicht, aber ne meinung darüber hab ich auch. Ich wollte früher auch mal studieren. Die studienrichtung hätte ich auch gewusst, nur hätte ich da noch den aufbaulehrgang auf die hak machen müssen, weil has alleine ja nicht reicht. bzw hab ich ja auch noch die möglichkeit der studienberechtigungsprüfung.

08.01.2004 13:00

(Megaherz)

Das nur zweimal wechseln stört mich nicht. Das mim Erfolg auch nicht. Aber dass das man nur innerhalb der ersten zwei Semester eines Studiums wechseln darf is scheisse.
Ich bin z.b. erst nach 4 Semestern draufgekommen dass mir Informatik nicht so liegt! Also is meine futsch und das is nicht fair. Das selbe gilt für alle anderen Studenten die sich erst nach 3 Semestern entscheiden oder so!
08.01.2004 14:37

(Katzi)

Zitat von Naddy:
was glaubst wieviele dann noch inskribieren würden, nur wegen der Beihilfe, ohne aber was dafür zu tun.

das ist noch nicht alles!

Neulich habe ich eine Jus Studentin am Medizinischen Dekanat getroffen. Ist ja nicht so ungewöhnlich wie es im ersten Eindruck her scheint.
Der Clou daran ist, dass jene Studentin nur aus dem Grund Medizin studiert um die Hepatitis B Impfung umsonst zu erhalten.

Das ist meiner Meinung nach genau so dreist wie sparsam. Ich weiß selbst, dass man als Student jeden Cent drei mal umdrehen muß, aber ist so etwas nicht etwas übertrieben?

Was meint ihr dazu?
"Dosis sola facit venenum" - Paracelsus
22.04.2004 16:17

BobbyEmperor

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Oberösterreichisches Mitglied

Langsam kann ich mich mit der Idee des Numerus Clausus immer besser anfreunden...

Wenn nur beschränkte Zahlen von Studenten in den Studienrichtungen erlaubt sind, würde man solche ausschließen. Leider würde man allerdings auch viele ausschließen, die eigentlich einen Studienplatz zu Recht haben sollten... Hach, Gerechtigkeit ist keine leichte Sache... :(
Sometimes the roads we take do not turn out to be the roads we envisioned them to be.
Garth Brooks, booklet "the hits"
22.04.2004 18:34