Jedem Arbeitnehmer steht die Möglichkeit zu, eine Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen.. und ist in die meisten Fälle sehr ratsam..
Beispiel.. du hast Jänner bis März bei einer Firma gearbeitet...
von April mit Juni bist du Arbeitslos gewesen
von Juli an hast wieder bei einer anderen Firma gearbeitet...
bei der Arbeit von Jänner bis März wurden dir die Steuern monatlich aber auf die basis fürs ganze Jahr bezogen berechnet...
allein dafür bekommst dann einiges an Steuer zurück..
hast du eine Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, Hundeversicherung... usw.. kannst du die von der Steuer absetzen...
genauso auch kannst du den Kirchenbeitrag absetzen und bekommst einen prozentuellen Anteil zurück
usw...
Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du bis auf 5 Jahre zurück einreichen...
Formulare und Infos findest du unter
http://www.help.gv.at/34/Seite.340000-17411.html
HM! Ich will deinen Brudern nicht so voreilig verdammen. Um ein Werk zu beurteilen, muß man tiefer eindringen. ....... (c)Titus / Der Talisman / Johann Nestroy
27.09.2004 22:16