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Forum: Beruf & Bildung

nebenjob

AutorBeitrag

(BlackEyes)

nebenjob
weiß das jemand???

ich möcht noch einen nebenjob, das ich endlich aus meiner schuldenfalle rauskomm -

wieviel darf ich noch dazuverdienen, ohne das mir die steuer wieder alles nimmt? oder wo kann ich mich da genau erkundigen?

blessed be*
robby
11.01.2004 12:19

Naddy

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Wiener Mitglied

Geringfügig Beschäftigte (§ 5 Abs. 2 ASVG)

In Bezug auf geringfügig Beschäftigte gibt es - abgesehen von der alljährlichen Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze - keine Änderungen:

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig, wenn es

l für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und das Durchschnittsentgelt 23,16 euro täglich oder insgesamt 301,54 euro nicht übersteigt oder

l für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und als Entgelt nicht mehr als 301,54 euro monatlich gebühren.

Den Dienstgeber treffen hinsichtlich der geringfügig Beschäftigten folgende Verpflichtungen:

l Beträgt die Summe der monatlichen Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten nicht mehr als das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (452,31 euro), dann muss der Dienstgeber lediglich den Beitrag zur Unfallversicherung in Höhe von 1,4% leisten (Beitragsgruppen: N14 Arbeiter, N24 Angestellte, L14 freie Dienstnehmer Arbeitertätigkeit, L24 freie Dienstnehmer Angestelltentätigkeit).

l Übersteigt die Summe der monatlichen Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze (452,31 euro), dann muss der Dienstgeber von der Summe der Entgelte aller bei ihm geringfügig Beschäftigten einen pauschalierten Dienstgeberbeitrag in Höhe von 17,8% (KV 3,85%, PV 12,55%, UV 1,4%) leisten (Beitragsgruppe N62).

auch nachzulesen unter: http://www.koehler.at/de/news/eurozahlen.htm

Zuletzt bearbeitet von Naddy am 11.01.2004 17:03

11.01.2004 16:15