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Pensionsharmonisierung - Eckpunkte

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BobbyEmperor

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Oberösterreichisches Mitglied

Pensionsharmonisierung - Eckpunkte
Für alle Interessierten:
Die Eckpunkte zur mit den Sozialpartnern ausdiskutierten und von der Regierung geplanten Pensionsharmonisierung
  1. PERSÖNLICHES PENSIONSKONTO FÜR ALLE
    Ab dem 1. Jänner 2005 gilt für alle Personen, die 55 Jahre alt sind oder jünger, das neue Pensionskonto. Das heißt, dass für jeden Versicherten ein transparentes Pensionskonto eingerichtet wird, auf dem seine eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie erworbenen Leistungsansprüche (z.B. Kinderzeiten, Arbeitslosigkeit) ausgewiesen werden. So sichern wir auch für die jüngere Generation gerecht, solidarisch und fair dauerhaft deren staatliche Altersversorgung.
  2. ÜBERGANGSREGELUNG "PARALLELRECHNUNG"
    Die im alten System erworbenen Ansprüche werden nach dem alten Modell berechnet und quasi eingefroren - die ab dem 1. Jänner 2005 erworbenen Ansprüche nach dem neuen System ("Parallelrechnung"). Für alle jetzt im Erwerbsleben Befindlichen gehen keine alten Pensionsansprüche verloren.
  3. MODELL "45 / 65 / 80"
    Wer 45 Versicherungsjahre hat, mit 65 in Pension geht, bekommt 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens bis zur Höchstbemessungsgrundlage (Höchstpension). Als einheitlicher Steigerungsbetrag gilt 1,78 Prozent pro Jahr.
  4. PENSIONSALTER
    Das Regelpensionsalter im neuen System liegt bei 65 Jahren (für Frauen erst ab 2033). Ein Pensionsantritt vor 65 wird nur mehr im Fall der Invalidität, der Schwerarbeit oder freiwillig (mit Abschlägen) im Rahmen des Pensionskorridors möglich sein.
  5. PENSIONSKORRIDOR AB 62 JAHREN
    Ein flexibler Pensionskorridor ermöglicht einen Pensionsantritt zwischen dem 62. und dem 68. Lebensjahr mit entsprechenden Ab- oder Zuschlägen. Wer vor 65 in Pension geht, verliert pro Jahr 4,2 Prozent, wer später geht, gewinnt 4,2 Prozent, d.h. wer länger arbeitet, erhält eine höhere Pension (über 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens sind jedoch nicht erreichbar). Für Frauen wird die Korridor-Lösung erst ab dem Jahr 2027 wirksam, da sie bis dahin per Verfassungsgesetz vor 62 in Pension gehen können (zwischen 2024 und 2033 erfolgt die schrittweise Angleichung des Pensionsantrittsalters von Männern und Frauen).
  6. PENSIONSBERECHTIGUNG BEREITS AB SIEBEN JAHREN IN EINER VERSICHERTEN TÄTIGKEIT
    Für die Erlangung einer Pension müssen künftig nur noch sieben Jahre in einer versicherten Tätigkeit nachgewiesen werden. Bisher waren 15 Versicherungsjahre nötig. Ein Antritt im Pensionskorridor ist jedoch nur möglich, wenn nach Wirksamwerden der Abschläge der jeweils geltende Ausgleichszulagen-Richtsatz nicht unterschritten wird. Diese Abschläge unterliegen keiner Deckelung.
  7. "GLEICHE BEITRÄGE = GLEICHE LEISTUNGEN"
    Egal ob Angestellte, Bauern oder Selbständige: In Zukunft liegt der Beitragssatz einheitlich bei 22,8 Prozent am Niveau des ASVG. Damit ist sichergestellt, dass in allen Berufsgruppen ein Beitragseuro, der auf das persönliche Pensionskonto eingezahlt wird, einem Pensionseuro entspricht, der ausgezahlt wird. Bei ASVG-Versicherten beträgt der Eigenbeitrag der Dienstnehmer wie bisher 10,25 Prozent. Der Dienstgeber trägt mit 12,55 Prozent zur Pensionsversicherung bei (zusammen 22,8 Prozent). Der Eigenbeitrag für Landwirte wird in Hinkunft 15 Prozent betragen (bisher 14,5 Prozent), für Selbstständige 17,5 Prozent (bisher 15 Prozent). Für Selbstständige und Bauern wird der jeweils fehlende Betrag als Ausgleichsleistung durch den Staat erbracht. Die Beitragssätze werden ab 2006 jährlich um 0,25 Prozent angehoben. Mittels dieser Übergangsfristen werden die neuen Beitragssätze für Bauern 2008 bzw. für Selbstständige 2016 erreicht.
    Die Maßnahmen der Pensionsharmonisierung sind auch im öffentlichen Dienst derart umzusetzen, dass das Ziel eines einheitlichen Pensionssystems unter Gleichbehandlung sämtlicher Versicherten möglichst rasch hergestellt wird.
  8. BEMESSUNGSGRUNDLAGE
    Ab dem Jahr 2005 gilt eine einheitliche Höchstbeitragsgrundlage (die um 90 Euro erhöhte Höchstbeitragsgrundlage des ASVG 2005, heuer 3450 Euro) sowie eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 316 Euro), die für Selbstständige und Bauern künftig die Mindestbeitragsgrundlage darstellt.
  9. AUFWERTUNG
    Die Aufwertung erworbener Ansprüche am Pensionskonto erfolgt mit der Entwicklung der durchschnittlichen jährlichen Beitragsgrundlagensteigerung. D.h. die Aufwertung der Ansprüche aus dem jeweiligen Beitragsjahr erfolgt gemäß der jährlichen Lohnentwicklung.
  10. PENSIONSANPASSUNG
    Pensionen werden künftig (ab 2006) nach der Höhe der Inflation angepasst (nach dem Verbraucherpreis-Index). Ausnahmen gibt es für Personen mit einem Bezug, der über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt (1.750 Euro). Ihnen wird befristet (drei Jahre lang) nur ein Fixbetrag gewährt. Die erste Pensionsanpassung nach dem Ruhestandsantritt erfolgt erst im zweiten Jahr nach dem Antritt.
  11. VERDOPPELUNG DER BERECHNUNG VON KINDERERZIEHUNGSZEITEN
    Zur Bemessung der Zeiten der Kindererziehung, der Familienhospizkarenz, des Zivil- und des Präsenzdienstes wird künftig das Medianeinkommen der Frauen herangezogen, das derzeit bei 1.350 Euro liegt. Das ist eine Verdoppelung der Berechnungsbasis, von der vor allem Mütter profitieren, da sie sich bisher nur mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz (650 Euro) begnügen mussten. Künftig gelten vier Jahre Kindererziehung als vier volle Beitragsjahre für die Pension. Pro Monat werden dem Pensionskonto 307,8 Euro gutgeschrieben. Darüber hinaus besteht für Zeiten der Kindererziehung die Möglichkeit eines freiwilligen Pensionssplittings.
    Für Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Basis 70 Prozent der Bemessungsgrundlage in der Arbeitslosenversicherung herangezogen - für die Notstandshilfe 92 Prozent davon (92 Prozent von 70 Prozent). Für den Pensionsbeitrag bei der Notstandshilfe erfolgt keine Anrechnung des Partnereinkommens.
  12. VERLUSTDECKEL VON 10 AUF 5 PROZENT ABGESENKT
    Teile der Pensionsreform 2003 werden abgefedert. Statt des bisher geltenden 10-prozentigen Verlustdeckels tritt rückwirkend mit 2004 ein 5-Prozent-Deckel in Kraft. 2004 bereits zuerkannte Pensionen werden neu berechnet. In den kommenden Jahren steigt der Maximal-Verlust in Viertel-Prozentpunkten nur abgestuft an, so dass er erst wieder 2024 bei zehn Prozent liegt. Vom Verlustdeckel ausgenommen sind allerdings die Abschläge eines freiwilligen vorzeitigen Pensionsantritts im Rahmen des Pensionskorridors.
  13. SCHWERARBEITER
    Die künftige Schwerarbeiterregelung soll vorsehen, dass bei 40 bzw. 45 Versicherungsjahren und einer entsprechend belastenden Tätigkeit früher in den Ruhestand eingetreten werden kann: je Schwerarbeitsjahr um drei Monate vor dem Regelpensionsalter, frühestens jedoch mit 60 (Frauen mit 55 bis zur Angleichung des Frauenpensionsalters). Der Abschlag pro Jahr liegt bei drei Prozent. Die Tätigkeitsbereiche der "Schwerarbeit" sollen durch Verordnung des BMSG nach einem gemeinsamen Vorschlag der Sozialpartner festgelegt werden.
  14. INVALIDITÄTSPENSION
    Ergänzend zur Einführung des harmonisierten Pensionsrechts werden auch die unterschiedlichen Regelungen zum Invaliditätsbegriff bis 1. Jänner 2006 harmonisiert.
  15. NACHHALTIGKEIT
    Sollten sich die demographischen Verhältnisse unerwartet stark ändern, reagiert ein Nachhaltigkeitsfaktor. Steigt also etwa die Lebenserwartung stark, wird es bei Beitragssatz, Steigerungsbeitrag, Antrittsalter, Pensionsanpassung und Bundesbeitrag automatisch entsprechende Anpassungen geben. Damit wurde ein erfolgreicher Abschluss der Pensionssicherungsreform für Jahrzehnte erzielt.

Quelle: oevpinfo@oevp.at
Sometimes the roads we take do not turn out to be the roads we envisioned them to be.
Garth Brooks, booklet "the hits"
16.07.2004 16:22

(NittanyLion)

hm
darf man sowas als Harmonisierung eigentlich betiteln?
I am proud to be a Knight
www.knights.at
23.07.2004 01:54

BobbyEmperor

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Oberösterreichisches Mitglied

Zitat von (NittanyLion):
darf man sowas als Harmonisierung eigentlich betiteln?

Warum nicht? Die jetzt noch 4 verschiedenen Pensionssysteme werden "harmonisiert", also auf einen einheitlichen Standard angepasst. Nichts anderes heißt das Wort.

Dass die staatliche Pension weniger werden muss, nachdem wir eine bisher noch nicht vorhandene betriebliche Pensionsvorsorge zusätzlich eingeführt haben, das war schon vor 15 Jahren klar, aber damalige Bundeskanzler wollten das nicht verantworten.
Dass es unfair ist, ASVG, Sebstständige, Bauern und Beamte in vier verschiedenen Systemen staatliche Umlagepensionen zu zahlen, weiß man eigentlich noch länger.
Sometimes the roads we take do not turn out to be the roads we envisioned them to be.
Garth Brooks, booklet "the hits"
23.07.2004 02:06