Online:
0 Benutzer, 165 Gäste
Registriert: 550
Neuester Benutzer: Flamingo
Heute hat Geburtstag:
J355ii (31)
Slon (51)
Tintifax75 (49)

fynf.at-News - News-Beitrag vom 30.12.2021, verfasst von FYNF.at

Ausnahmen fix – die neuen Silvester-Regeln

Das Chaos um die Silvesterregeln hat (hoffentlich) nun ein Ende. Nach der aktuellen Verordnung hätten Ungeimpfte bereits mit dem Läuten der Pummerin und dem Anstimmen des Donauwalzers wieder zurück in ihren eigenen vier Wänden im Lockdown schmachten müssen, während der Rest Österreichs weiter feiert.

Dieses bizarre Loch im Regelwerk des Lockdowns für Ungeimpfte hat die türkis-grüne Koalition nun in beinahe letzter Minute – die Verordnung soll am Donnerstag den Hauptausschuss des Nationalrats passieren – gestopft. Endlich gibt es klare Vorgaben, die auch über den 31. Dezember 2021 hinausreichen! "Heute" liegt der Entwurf der neuen Verordnung vor. Das steht drin:

Ausnahme verlängert

Fix verlängert wird die Aussetzung der Ausgangsregeln für Ungeimpfte. Diese treten nun nicht zu Silvester (31.12.2021), sondern erst nach dem Neujahrstag (1.1.2022) wieder in Kraft. Es kann also unbeschwert in die Nacht gefeiert werden, ohne Strafen befürchten zu müssen, ab der ersten Minute des 2. Jänners geht es ohne Jauckerl dann wieder in den Lockdown.

Feiern in kleinem Rahmen

Die Regierung appelliert angesichts der Omikron-Ausbreitung aber, eher im kleinen Kreise den Jahreswechsel zu begehen. Die Verordnung spiegelt das wider: So dürfen auch Ungeimpfte bis inklusive dem Neujahrstag an Zusammenkünften von nicht mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten teilnehmen.

Sperrstunde gilt weiterhin

Werden es mehr Leute, gelten wieder die bereits bekannten Regeln inklusive der Sperrstunde für Veranstaltungen ab 22 Uhr. Zudem müssen alle Anwesenden einen 2G-Nachweis erbringen.

Generell ausgenommen von den Bestimmungen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. Sie brauchen auch keinen 2G-Nachweis.

Gültig bis 10. Jänner

Die neue Verordnung für den Lockdown der Ungimpften wird in ihrer Gesamtheit ab 1. Jänner wieder die maximalen zehn Tage gelten, bis der Hauptausschuss diese bis spätestens 10. Jänner 2022 neuerlich verlängern muss.