Tja, das sind schon sehr interessante Themen, die aber auch teilweise hochkomplex sein können. Schließlich gibt es ja auch Anwälte, die einzig und allein auf das Thema Erbrecht spezialisiert sind.
Grundsätzlich ist es so, dass es da eine gesetzliche Erbfolge gibt. Da wären zum Beispiel mal zuerst die Ehepartner.
Danach kommen Kinder, Eltern und deren Nachkommen, Großeltern und deren Nachkommen und zu guter Letzt Urgroßeltern und deren Nachkommen.
Weitaus schwieriger wird es bei einer
Verlassenschaft ohne Erben. Aber auch für den Fall ist eigentlich alles geregelt.
Du kannst dazu ja mal nachlesen, wenn dich das interessiert.
Zuletzt bearbeitet von larsianer am 21.01.2022 16:05
21.01.2022 16:05