Zitat:
Bei sexueller Belästigung muss oft das Opfer gehen
Aus Angst, ihren Job zu verlieren, lassen sich viele Frauen am Arbeitsplatz sexuelle Belästigungen gefallen. Das sollten sie nicht. Die Frauen-Referentin der steirischen Arbeiterkammer berichtet von Fällen, wo nicht das Opfer, sondern der Belästiger gehen musste.
In 90 Prozent der Fälle, bei denen Frauen ihre Belästiger anzeigen, verlieren sie deswegen prompt ihren Arbeitsplatz. Ein bitterer Grund für zahlreiche Frauen, sich gegen Übergriffe von Vorgesetzten und Kollegen nicht zu wehren.
Dabei ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz seit Mai 2004 kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Tatbestand, der vom Arbeits- und Zivilgericht sehr wohl geahndet wird. Für das Begrapschen etwa kann ein Strafgeld von mindestens 360 Euro erstritten werden.
Was sollen Betroffene tun? Bettina Schrittwieser von der steirischen Arbeiterkammer empfiehlt: Sofort sehr deutlich zu verstehen geben, was „frau“ nicht dulden will. „Sonst heißt es, sie sei damit ohnehin einverstanden gewesen.“ Ferner in einem Tagebuch präzise alle Übergriffe protokollieren und im Betrieb Verbündete suchen. „Wir sensibilisieren bei Schulungen auch die Betriebsräte.“
Dies hatte zur Folge, dass Machos wegen ihrer Übergriffe sogar den Hut nehmen mussten. Und bei Bedarf Hilfe der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen (Tel.: 0316/77 990). Schrittwieser: „Die Hälfte aller vorgetragenen Fälle landet letztlich vor dem Richter.“
Aus Angst, ihren Job zu verlieren, lassen sich viele Frauen am Arbeitsplatz sexuelle Belästigungen gefallen. Das sollten sie nicht. Die Frauen-Referentin der steirischen Arbeiterkammer berichtet von Fällen, wo nicht das Opfer, sondern der Belästiger gehen musste.
In 90 Prozent der Fälle, bei denen Frauen ihre Belästiger anzeigen, verlieren sie deswegen prompt ihren Arbeitsplatz. Ein bitterer Grund für zahlreiche Frauen, sich gegen Übergriffe von Vorgesetzten und Kollegen nicht zu wehren.
Dabei ist die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz seit Mai 2004 kein Kavaliersdelikt mehr, sondern ein Tatbestand, der vom Arbeits- und Zivilgericht sehr wohl geahndet wird. Für das Begrapschen etwa kann ein Strafgeld von mindestens 360 Euro erstritten werden.
Was sollen Betroffene tun? Bettina Schrittwieser von der steirischen Arbeiterkammer empfiehlt: Sofort sehr deutlich zu verstehen geben, was „frau“ nicht dulden will. „Sonst heißt es, sie sei damit ohnehin einverstanden gewesen.“ Ferner in einem Tagebuch präzise alle Übergriffe protokollieren und im Betrieb Verbündete suchen. „Wir sensibilisieren bei Schulungen auch die Betriebsräte.“
Dies hatte zur Folge, dass Machos wegen ihrer Übergriffe sogar den Hut nehmen mussten. Und bei Bedarf Hilfe der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen (Tel.: 0316/77 990). Schrittwieser: „Die Hälfte aller vorgetragenen Fälle landet letztlich vor dem Richter.“
Quelle: heute.at
*sing* there is no reason, there's no rhyme, it's crystal clear
i hear your voice and all the darkness disappears.
(c) Anastacia feat. Eros Ramazzotti
i hear your voice and all the darkness disappears.
(c) Anastacia feat. Eros Ramazzotti
16.08.2006 19:21